Schlaftabletten rezeptfrei kaufen: Online Rezept einfach erklärt
Für Menschen, die aufgrund von Erkrankungen oder Stress unter Schlafstörungen leiden, stellen Schlaftabletten als kurz- oder auch mittelfristige Lösung eine wohltuende Linderung dar.
Die Einnahme erfolgt jedoch nicht ohne Risiko und es gelten einige rechtliche Bestimmungen, die beim Erwerb unbedingt beachtet werden müssen. Der folgende Text gibt darüber detailliert Auskunft.
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- 1. Medizinischen Fragebogen ausfüllen
- 2. Prüfung durch Online-Arzt
- 3. Diskrete und schnelle Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
- 4. Nachbestellen ist sicher und einfach
Von g2hp-Redaktion. Dieser Artikel wurde nach medizinischen Standards geschrieben und spiegelt den aktuellen, medizinischen Wissensstand wider. Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert und am Ende des Artikels mit Quellen belegt.
Können Schlaftabletten rezeptfrei in deutschen Apotheken erworben werden?
Ja, es gibt eine Reihe von Schlaftabletten, die auch rezeptfrei in deutschen Apotheken erworben werden können. Diese sind in der Regel auf pflanzlicher Basis hergestellt. Aufgrund dessen führen sie keinen Gewöhnungseffekt herbei, ermöglichen aber dennoch einen natürlichen Schlaf sowie einen normalen Schlafrhythmus.
Rezeptfrei ist ein Schlafmittel dann, wenn es sich um ein pflanzliches Präparat handelt oder nur sogenannte Antihistaminika erster Generation enthalten sind.
Die folgenden Schlafmittel sind aus diesem Grund rezeptfrei und schneiden – gemessen an den Kundenbewertungen – gut bis sehr gut ab:
- Hoggar Night
- Pascoflair Night
- Neurexan
- Baldriparan
Warum sind bestimmte Schlafmittel in Deutschland rezeptpflichtig?
Ob ein Schlafmittel rezeptpflichtig ist oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, inwiefern es nebenwirkungsreich und somit gefährlich sein kann. Rezeptpflichtige Schlafmittel weisen nicht unerhebliche Nebenwirkungen auf und können leicht abhängig machen. Deshalb sollte eine Einnahme solcher Medikamente immer mit einem Arzt besprochen werden.
Darüber hinaus fallen rezeptpflichtige Schlafmittel unter das Betäubungsmittelgesetz und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verschrieben werden. So gehören sie zu den verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Häufig sind in rezeptpflichtigen Schlafmitteln Benzodiazepine enthalten.
Diese wirken hypnotisch, lösen Angstzustände sowie Muskelverspannungen und wirken Krämpfen entgegen. Neben der Gefahr der schnellen Abhängigkeit besteht bei Benzodiazepinen die Gefahr von
- Gedächtnisverlust,
- Appetitsteigerung
- Atemdepression sowie
- Libidoverlust.
Zwar kann eine reine Überdosierung nicht so einfach zum Tode führen, wie es uns in Film und Fernsehen häufig suggeriert wird. In Kombination mit Alkohol kann die Einnahme jedoch gravierende Folgen haben.
Diese reichen von Atemdepressionen, Kreislaufversagen und Denkstörungen bis hin zu Blutdruckabfall und Koma, das tödlich enden kann. Rezeptpflichtige Schlafmittel mit Antihistaminika zweiter Generation können die natürlichen Schlafphasen eines Menschen verändern, indem sie die REM-Phase unterdrücken.
Dadurch wird der Schlaf weniger erholsam, lediglich der Tiefschlaf bleibt erhalten. Die REM-Phase ist jedoch für unsere psychische Gesundheit elementar. Aus diesem Grund sind diese – und eine Reihe weiterer Schlafmittel mit ähnlichen Wirkstoffen wie beispielsweise den Z-Substanzen – in Deutschland rezeptpflichtig.
Ist Schlaftabletten kaufen rezeptfrei strafbar?
Dies hängt natürlich davon ab, ob die Schlaftabletten rezeptpflichtig oder rezeptfrei sind. Bieten Internetanbieter an, rezeptpflichtige Schlafmittel ohne Rezept zu verkaufen, handeln sie illegal und machen sich strafbar.
Auch auf Käuferseite ist es eine Straftat, verschreibungspflichtige Betäubungsmittel ohne Rezept zu kaufen. Werden also rezeptpflichtige Schlafmittel aus dem Ausland bestellt, macht sich der Käufer des
- Erwerbs,
- Besitzes sowie
- Einfuhr
von verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln strafbar. Dies lässt sich damit begründen, dass verschreibungspflichtige Schlafmittel Betäubungsmittel sind und somit unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Hierzu gehören vor allem die Schlafmittel, die Benzodiazepine und Z-Substanzen enthalten.
Dieses Vergehen – also unerlaubter Erwerb, Besitz oder Einfuhr von Betäubungsmitteln – wird gemäß des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet.
Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt zum einen von ab, wie schwer die Schuld und wie groß die Menge der bestellten Schlafmittel war. Darüber hinaus ist es entscheidend, ob eine solche Straftat in der Vergangenheit bereits begangen wurde oder ob der Käufer ein Ersttäter ist. Wer sich zuvor noch nie mit Drogen strafbar gemacht hat, muss mit keiner Haftstrafe rechnen.
Welche Gefahren gibt es, wenn ich Mittel gegen Schlafstörungen ohne Rezept online kaufe?
Sollte es sich um ein Schlafmittel handeln, das nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, gibt es kaum etwas zu befürchten. Ist dies jedoch – und davon ist bei verschreibungspflichtigen Schlafmitteln in der Regel auszugehen – nicht der Fall, muss mit einer Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden.
Vor allem wenn rezeptpflichtige Schlafmittel aus dem Ausland bestellt werden, wird dies sehr wahrscheinlich dem Zoll auffallen. Dieser oder auch die Polizei wird sich dann schriftlich an den Käufer wenden und ihn bitten, sich zu dem Sachverhalt in einer Stellungnahme zu äußern.
Anschließend wird eine Vorladung bei der Polizei oder einem Gericht erfolgen, bei der dem Käufer Fragen gestellt werden, die ihn belasten sollen. Weder zu einer Aussage noch zum Erscheinen beim Vorladungstermin ist der Käufer verpflichtet.
Stattdessen hat er ein Recht auf einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser kann die Vorwürfe prüfen und mit den zuständigen Behörden im Namen des Käufers Kontakt aufnehmen.
Eine sorgsam ausgearbeitete Verteidigungsstrategie kann helfen, das Strafmaß zu weit wie möglich zu senken.
Dennoch kann dem Käufer eine sensible Strafe erwarten und es ist in jedem Fall ratsam, sich vor dem Kauf eingehend darüber zu informieren, ob ein ärztliches Rezept für den Kauf eines Schlafmittels notwendig ist oder nicht. Denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Sind Anbieter, die verschreibungspflichtige Schlafmittel ohne Rezept anbieten, legal?
Nein, Anbieter, die verschreibungspflichtige Schlafmittel verkaufen, ohne dafür ein ärztliches Rezept zu verlangen, machen sich strafbar und handeln illegal! Dabei handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt.
Haben Anbieter so gehandelt, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein, die die Ermittlungen führt und hohe Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr ansetzt. Darüber hinaus riskieren Apotheker, die rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept verkaufen, ihre Betriebserlaubnis oder ihre Approbation.
Das Gericht kann sowohl einen Strafbestand nach dem Arzneimittelgesetz festsetzen als auch den der fahrlässigen Körperverletzung.
Vor allem bei dem unerlaubten Verkauf von verschreibungspflichtigen Schlafmitteln riskiert oder verschlimmert der Anbieter sogar die Sucht des Käufers. Dies wirkt sich strafverschärfend aus, da er die Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Käufers billigend in Kauf nimmt.
Einzige Ausnahme kann bestehen, wenn ein Patient einen Anbieter vor Ort bittet ihm ein Medikament auszuhändigen, das er schon lange Zeit bestellt, und das ihm schon über einen langen Zeitraum immer wieder von einem Arzt verschrieben worden ist.
Selbst wenn er in einem besonderen Fall kein Rezept vorlegen kann, ist der Apotheker befugt ihm das Medikament herauszugeben, wenn starke Schmerzen bestehen und der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist.
Insbesondere dann, wenn sich die einzunehmende Menge auf wenige Tage beschränkt. Auch, wenn der Käufer ohne das Medikament in eine Klinik eingewiesen werden müsste, ist es dem Anbieter erlaubt, ein verschreibungspflichtiges Medikament herauszugeben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies bei einem verschreibungspflichtigen Schlafmittel der Fall ist, ist jedoch als relativ gering einzuschätzen. Meist entstehen aus einem Mangel an Schlafmitteln keine gravierenden Notfälle.
Schlafmittel mit Online Rezept kaufen: So funktioniert der Online-Arzt-Service
Hat der Käufer von seinem behandelnden Arzt ein Rezept für ein Schlafmittel erhalten, steht einer Bestellung im Internet nichts mehr im Wege. Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, den gesamten Weg – vom Aufsuchen eines Arztes bis hin zur Bestellung des Medikamentes – online zu erledigen.
Dies ist beispielsweise bei Dokteronline.com möglich. Die Plattform vertritt die Auffassung, dass Patienten am besten wissen, was ihnen guttut. Dokteronline.com erspart den Patienten dabei den Gang zu einem Arzt. So kann der Patient sich in Ruhe in einem Gespräch mit einem von Dokteronline.com gestellten Arzt über sein Gesundheitsanliegen austauschen.
Dieser beurteilt einen zuvor ausgefüllten Fragebogen und gibt Auskunft über eine bevorzugte Behandlung. Ist dieses Gespräch erfolgt, stellt der Arzt ein Rezept für eine Behandlung aus. Dieses wird dann an eine EU-Apotheke versandt, zu der Dokteronline.com Zugang hat. Dort kann der Käufer sein Medikament dann abholen.
Wie er dabei Kontakt zu den Ärzten bei Dokteronline.com aufnimmt, bleibt dabei vollkommen ihm überlassen. So kann zum einen ein Formular ausfüllen, das innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird.
Möglich ist auch eine Unterhaltung via Chat, welcher von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr verfügbar ist. Der Patient hat aber auch die Möglichkeit, sich telefonisch an Dokteronline.com zu wenden. Auch der Kundenservice ist von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr zu erreichen.
Wie erkenne ich seriöse Online Apotheken und Kliniken?
Es existiert seit einigen Jahren ein Siegel, das europaweit einheitlich gestaltet ist. Hierbei handelt es sich um ein grünes Sicherheitslogo, das ein weißes Kreuz auf grüner Fläche mit der jeweiligen Landesflagge abbildet.
Dieses Sicherheitslogo ist für alle Versandapotheken Pflicht und bestätigt deren Seriosität. Ist auf der Website einer Online Apotheke dieses Siegel nicht abgebildet, sollte unter keinen Umständen dort bestellt werden.
Ob das Siegel auch wirklich echt ist, erfährt der Käufer, wenn er darauf klicken kann. Denn dann sollte sich eine Website des Anbieters öffnen, auf der der Käufer auf einen Listeneintrag im Register aller seriöser Anbieter des Deutschen Institus für Medizinische Dokumentation und Information gelangt.
Dort kann geprüft werden, ob die angegeben Webadresse mit der des Browsers übereinstimmt und somit seriös ist. Es lohnt sich also vor dem Kauf, sich für diese Prüfung kurz Zeit zu nehmen.
Die besten- und natürlich auch seriösen Online Apotheken sind im Vergleich
- DocMorris,
- Apotal,
- Shop Apotheke,
- medpex sowie
- sanicare.
Stutzig werden sollten Verbraucher auch dann, wenn eine angebliche Online Apotheke kein Impressum vorweisen kann oder in dem Impressum der Name des verantwortlichen Anbieters fehlt. Darüber hinaus werben unseriöse Online Apotheken mit rezeptpflichtigen Medikamenten, die dort auch ohne Rezept käuflich sind.
In der Regel bieten seriöse Apotheken im Internet eine Hotline an, die mit einer deutschen Telefonnummer sowie pharmazeutischem Fachpersonal belegt ist. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie realistische Preisangaben sind Indizien dafür, dass eine Online Apotheke seriös ist.
Dieser Inhalt wurde zuletzt am 27.04.2022 geändert und überprüft.
Medizinisch geprüft von:
Thomas Fischer ist Apotheker im Ruhestand mit großem Wissen im Bereich Arzneimittelversorgung, Arzneimittelverblisterung sowie Medikationsmanagement. Seit mehr als zwei Jahren arbeitet Thomas Fischer nun als medizinischer Berater und Redakteur beim Redaktionsteam von g2hp.net. Das Portal g2hp.net informiert unabhängig und zuverlässig über Medikamente und Gesundheit. Die hier angebotenen Inhalte sind von fachkundigen Redakteuren sorgfältig recherchiert worden.
Quelleninformationen:
- Arzneimittelgesetz. Dreizehnter Abschnitt – Einfuhr und Ausfuhr (§§ 72 – 74). In: dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH. URL: https://dejure.org/gesetze/AMG/73.html
- Das E-Rezept kommt! In: Bundesministerium für Gesundheit (BMG). URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
- Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patienten möglich macht. In: Verbraucherzentrale NRW e.V. Stand: 12. November 2021. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/
- Fernbehandlungsverbot gekippt. Von Rebekka Höhl. In: Ärzte Zeitung online (Verlag: Springer Medizin Verlag GmbH, Berlin). URL: https://www.aerztezeitung.de/
WICHTIG: Ausführliche Informationen zu beschriebenen Behandlungen sind auf der Internetseite der Europäischen Arzneimittel-Agentur https://www.ema.europa.eu/en verfügbar.
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